Seminar
Beförderung gefährlicher Güter - Unterweisung RID 1.3
- Zielgruppe:
- Triebfahrzeugführer im Güterverkehr, Rangierbegleiter, Prüfer von Güterwagen (Wagenuntersuchungsbeamte) und Mitarbeiter der aufraggebenden Stelle (Disposition)
- Wo:
- als inhouse Seminar buchbar
- Dauer:
- 3 Stunden oder alternativ 2 Tage als Grundausbildung RID 1.3.2.1 – 1.3.2.3
Für die Beförderung gefährlicher Güter müssen Mitarbeiter nach RID 1.3 unterwiesen sein. Zur Stärkung einer einheitlichen Vorgehensweise, insbesondere der Ausbildung von Personal und Wagenübergabe zwischen EVU, wurden im BRW mit der Akt. 05 Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter aufgenommen. Mit der Akt. 06 und 07 wurden diese um Vorgaben der Sichtprüfung von Wagen und Ladeeinheiten mit gefährlichen Gütern erweitert und ergänzen die Mitarbeitermodule der VDV-Schrift 758 „Prüfen von Güterwagen im Betrieb“.
Im regelmäßigen Auffrischungskurs werden die Kompetenzen gefestigt, Änderungen vermittelt und aktuelle Themen wie Fachmitteilungen des EBA und Untersuchungsberichte der BEU berücksichtigt. Eine Auffrischungsunterweisung wird aller zwei Jahre empfohlen, sowie bei Regelwerksänderungen.
- Integration von Regelungen zu gefährlichen Gütern im BRW
- inhaltliche Änderungen – RID 2025 und BRW Akt. 07
- Angaben im Beförderungspapiere für gefährliche Güter
- schriftliche Weisungen gemäß RID
- Sichtprüfung von Wagen mit gefährlichen Gütern
- Kennzeichnung der gefährlichen Güter
- Sicherung der Beförderung
- Freiwerden gefährlicher Güter
- Lehren aus Unfällen und Störungen – ausgewählte Untersuchungsberichte
- Lernerfolgskontrolle
- weitere Themen nach Vorgabe EVU
