1. Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beratende Tätigkeiten zur fachlichen Unterstützung sowie für Aus- und Fortbildungen und Prüfungen im Bereich der Eisenbahn - nachfolgend als „Leistung“ bezeichnet.
- Vertragspartner sind Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und natürliche Personen, die Leistungen für sich oder ihre Mitarbeiter beauftragen – nachfolgend als „Vertragspartner“ bezeichnet.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) bedürfen der Schriftform und können für Leistungen in einem Werk- oder Dienstvertrag vereinbart werden. AGB oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine grundlegende Anwendung.
2. Vertragsschluss
- Die Beauftragung einer Leistung erfolgt auf Grundlage eines Angebotes, i.d.R. schriftlich oder per E-Mail. In dringenden Fällen (z.B. Notfallmanagement) sind mündliche Absprachen im Einvernehmen mit dem Vertragspartner zulässig.
- Die Anmeldung zur Teilnahme an einem öffentlichen Seminarangebot zur Aus- oder Fortbildung ist über bahnkompetenz.com/seminare möglich.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Beauftragung oder Anmeldung verbindlich bestätigt wurde. Dies erfolgt nach der Verfügbarkeit freier Kapazitäten und ggf. dem Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl von Seminaren. Andernfalls erfolgt eine Absage und die Information zu möglichen Alternativen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Leistungserbringung
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat bestimmt die Art und Methode der Tätigkeitausübung selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik. Die Interessen des Vertragspartners werden bei der Gestaltung der Leistungserbringung berücksichtigt, insbesondere wenn die persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
- Der Leistungsumfang wird entsprechend Angebot erbracht, wenn dieser nicht in einem Werk- oder Dienstvertrag geregelt ist.
- Die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Partnern und Lieferanten bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners. Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungserbringung gegenüber dem Vertragspartner verantwortlich.
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat verfügt für die Aus- und Fortbildung über ein Qualitätsmanagementsystem und gewährleistet die Qualitätssicherung sowie regelmäßige Fortbildung seiner Kompetenzen.
4. Mitwirkung des Vertragspartners
- Zur Gewährleistung des Informationsaustausches benennt der Vertragspartner mindestens einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten bzw. geeignete Kommunikationskanäle. Die weitere Informationsverteilung regelt der Vertragspartner innerhalb seines Unternehmens eigenständig. Der Vertragspartner hat angemeldete Mitarbeiter zur Aus- und Fortbildung vorab über Ausbildungsinhalte und den Veranstaltungsort zu informieren.
- Zur Aus- und Fortbildung benennt der Vertragspartner vorab teilnehmende Mitarbeiter namentlich. Über Änderungen ist gleichfalls zu informieren.
- Soweit rechtliche und sonstige Anforderungen (u.a. §48 EBO, §5 TfV) bestehen, liegt die Erfüllung und der Nachweis in Verantwortung des Vertragspartners. Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat ist berechtigt, die Anforderungen zu benennen, zu prüfen und bei fehlenden Nachweisen betreffende Mitarbeiter von der Teilnahme auszuschließen.
- Der Vertragspartner stellt für Leistungen an seinen Standorten bzw. in seinem Tätigkeitsbereich erforderliche Zugangsvoraussetzungen und geeignete Räumlich- bzw. Tätigkeitsmöglichkeiten zur Verfügung. Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat ist berechtigt, die Anforderungen der Lernumgebung zur Aus- und Fortbildung zu benennen, zu prüfen und bei Mängeln bzw. störenden äußeren Einflüssen die Leistungserbringung abzulehnen oder abzubrechen.
- Bei Seminaren ist die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung von allen Teilnehmern einzuhalten. Anweisungen des Trainers sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung entgegenstehen könnte. Bei Störungen oder Ordnungsverstößen bleibt ein Ausschluss von Teilnehmern bzw. Abbruch des Seminars vorbehalten.
- Weitere erforderliche Mitwirkungshandlungen seitens Vertragspartner, seiner Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen oder Dritter können benannt werden.
- Für verspätete oder unvollständige Mitwirkungshandlungen trägt der Vertragspartner den Mehraufwand bzw. die Ausfallkosten in Höhe der nachweisbaren Aufwendungen – insbesondere für Reisekosten, nicht stornierbare Buchungen und bereits erfolgte Vorbereitungen.
5. Änderungen
- Für Änderungen der angemeldeten Teilnehmer zur Aus- und Fortbildung entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern die Teilnehmeranzahl beibehalten bleibt.
- Bei der Aus- und Fortbildung bleiben eine Verlegung des Veranstaltungsortes und Änderungen zum veröffentlichten Programmablauf vorbehalten, sofern diese das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigen.
- Bei Krankheit, höher Gewalt oder anderen nicht von Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat zu vertretenden Gründen bleiben eine Absage, Verschiebung, Änderung oder Leistungserbringung als Online-Meeting bzw. -Seminare vorbehalten. Der Vertragspartner wird hierzu umgehend informiert.
- Im Falle einer Absage oder einem vorzeitigen Abbruch der Leistungserbringung wird dem Vertragspartner eine Alternative vorgeschlagen. Bei Nichtannahme der Alternative ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei einer unvollendeten Leistung werden nur die tatsächlich entstanden Aufwendungen in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Der Schadensanspruch aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bleibt unberührt.
6. Widerruf, Stornierung und Kündigung
- Privatpersonen können einen Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen schriftlich formlos ohne Angabe von Gründen widerrufen. Für bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen zur Vorbereitung wird ein Wertersatz geltend gemacht.
- Eine Stornierung von Leistungen ist schriftlich formlos oder per E-Mail an die in der Bestätigung benannten Kontaktdaten zu übersenden. Eine Stornierung ist bis acht Wochen vor Beginn der Leistung kostenlos. Bis zwei Wochen vor Beginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 20% des vertraglich vereinbarten Preises, dann 50% und bei weniger als 3 Tagen 80%.
- Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht abweichende Fristen in einem Werks- oder Dienstvertrag vereinbart wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit besonderem Kündigungsgrund bleibt unberührt. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform.
7. Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen werden zeitnah nach erbrachter Leistung erstellt. Bei einem längerem Leistungszeitraum erfolgt eine monatliche Abrechnung entsprechend Nachweisführung erbrachter Leistungen oder vereinbarter Abschlagszahlungen.
- Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung bleibt ein Zurückbehaltungsrecht vorbehalten, das u.a. übergebene Unterlagen und auszustellende Bescheinigungen umfasst.
- Der Vertragspartner kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit geltend machen, als dass ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Eine nur teilweise Teilnahme an Seminaren und Tagungen berechtigt nicht zur Minderung des Preises.
- Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8. Gewährleistung und Haftung
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.
- Jede Art von Beanstandungen ist unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
- Der Vertragspartner hat vor Ausübung weiterer Rechte die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung unter angemessener Fristsetzung, außer bei Gefährdung der Sicherheit oder Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, zu gewähren.
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für den Erfolg, insbesondere für Lernerfolge, das Bestehen von Prüfungen oder die Erteilung behördlicher Genehmigungen.
- Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturbetreiber haben die Sicherheit des Betriebes der Eisenbahn gemäß §1 AEG und RL(EU) 2016/798 eigenverantwortlich zu gewährleisten und eine Haftpflichtversicherung gemäß §14 AEG vorzuhalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden aus Unfällen oder Folgen behördlicher Verfügungen besteht nicht.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war.
- In Fällen höherer Gewalt oder damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Verfügungen sind alle Beteiligten für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung von ihren Pflichten aus dem Vertrag befreit und schulden insoweit auch keinen Schadensersatz.
9. Nutzungs- und Urheberrecht
- Unterlagen und Medien werden soweit erforderlich digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch alle im Rahmen der Leistungserbringung verwendete Unterlagen und Medien ausgehändigt zu bekommen, insbesondere wenn Urheberrechts- und Nutzungsbestimmungen bestehen.
- Von Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat erstellte Unterlagen sind nur für den Gebrauch des Vertragspartners bestimmt. Soweit diese zur Verfügung gestellt werden, gehen sie auf das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck beschränkte Nutzungsrecht in das Eigentum des Vertragspartners über.
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat behält sich alle Rechte an Seminarunterlagen vor. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verarbeitet oder verbreitet werden – auch nicht intern oder auszugsweise.
- Bereitgestellte Zugangsdaten und Passwörter sind geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.
- Eine Nutzung des Logos von Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat zu Werbezwecken darf nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen.
- Bahnkompetenz Ing.-Büro Warstat kann im Rahmen der Leistungserbringung Film- und Fotoaufnahmen erstellen, die für Schulungszwecke, Dokumentation, Berichterstattung oder Werbung genutzt werden. Verbote zu Film- und Fotoaufnahmen und der Schutz der Privatsphäre bleiben unberührt. Eine Erstellung, Verwendung oder Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen durch Vertragspartner einschließlich deren Mitarbeiter oder Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
10. Verschwiegenheit und Datenschutz
- Alle Beteiligten verpflichten sich, über im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich qualifiziert oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Von der Verschiedenheitspflicht wird entbunden, wenn und soweit gesetzlich eine Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtend ist.
- Die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß der Datenschutzerklärung.
11. Sonstiges
- Das Vertragsverhältnis und daraus resultierende Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis ist Dresden, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Dresden, den 05.12.2022